Im unteren Text finden Sie einen Auszug aus dem Infoblatt der vdek und dem DBS "Gemeinsame Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am RS" mit Stand vom 24.06.2014, aktualisiert am 01.01.22, der die Teilnahme am RS näher regelt:
Die Vereinbarungspartner der Rahmenvereinbarung über den RS und das Funktionstraining sind sich einig, dass die Ziele des RSs und Funktionstrainings im Sinne der Rahmenvereinbarung nur bei einer regelmäßigen Teilnahme zu erreichen sind. Die regelmäßige Teilnahme ist insbesondere Voraussetzung, um dem ganzheitlichen Ansatz* gerecht zu werden und um gruppendynamische Prozesse in Gang zu setzen.
Deshalb sollten Unterbrechungen nur auf begründete Ausnahmefälle begrenzt bleiben (z. B. Urlaubsreisen, Krankenhaus-/ Reha-Klinikaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit).
Bei nichtbegründeter Unterbrechung des RSs/Funktionstrainings ist der Leistungserbringer berechtigt, den RS/das Funktionstraining abzubrechen und die bis dahin durchgeführten Leistungen abzurechnen. Dabei ist der Lebenshintergrund des Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung zu berücksichtigen, z. B. relevante ärztliche Diagnosen, Pflege von Angehörigen, Krankheit des Kindes usw.
Bei Abbruch des RSs/Funktionstrainings muss ein gesonderter Hinweis an den jeweiligen Reha-Träger erfolgen, dass der RS/das Funktionstraining durch den Leistungserbringer beendet wurde.
Hinweis: Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z. B. Sporthallen, Bäder) führt weder zu einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme noch zu einer Verlängerung der Leistungsdauer.
Das Originalschreiben zur "Erklärung zur Regelmäßigkeit im RS" kann unter dem PDF auch heruntergeladen werden:
PDF - entfernt.
Unter folgendem Link finden Sie die aktualisierten Regeln ab 2026 bei den Healthengineers. Diese ist präziser formuliert und gibt Aufschluss über viele weitere Punkte.
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